Brandes HagemeisterRechtsanwälte · Steuerberater · Lübeck Erstgespräch
Datum
Lesezeit
6 Minuten
Rechtsgebiet
Gesellschaftsrecht, Erbrecht

Insight · Unternehmensnachfolge

Erst der Gesellschafts­vertrag, dann das Testament

Dr. Wiebke HagemeisterPartnerin, Fachanwältin für Erbrecht

Wer ein Unternehmen an die nächste Generation übergeben will, denkt meist zuerst an das Testament. In der Praxis entscheidet aber oft ein anderes Dokument: der Gesellschaftsvertrag. Er legt fest, ob ein Anteil überhaupt vererbt werden kann, an wen und zu welchen Bedingungen. Steht im Testament etwas anderes, setzt sich in aller Regel der Gesellschaftsvertrag durch.

Gerade bei Unternehmen, die über Jahrzehnte gewachsen sind, stammen diese Verträge häufig aus einer Zeit, in der die heutige Familie noch gar nicht absehbar war. Nachfolgeklauseln nennen Personen, die längst ausgeschieden sind, oder schließen Ehepartner pauschal aus. Beides lässt sich ändern, aber nur gemeinsam mit allen Gesellschaftern.

„Das beste Testament hilft wenig, wenn der Gesellschaftsvertrag die Tür vorher schließt.“
Dr. Wiebke Hagemeister

Drei Fragen vor jedem Entwurf

Wir beginnen jedes Nachfolgemandat mit einer Bestandsaufnahme: Welche Verträge gibt es, wer ist beteiligt, und welche Abfindung greift, wenn ein Erbe nicht in die Gesellschaft eintreten darf? Erst danach lohnt es sich, über Testament, Schenkung oder Stiftung zu sprechen.