RechtBarrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand 05.11.2026
Vorlage, vom Kunden prüfen lassen. Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für die Online-Dienste des Kunden gilt (z. B. Portal, Online-Anmeldung), klärt der Kunde. Die Erklärung beschreibt diese Website.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website soll die Anforderungen der WCAG 2.2 auf Stufe AA erfüllen. Geprüft am 05.11.2026 mit automatischen Tests und von Hand, mit Tastatur und bei 200 % Zoom.
Was wir getan haben
- Notfallnummern stehen auf jeder Seite oben, als Text und als Telefon-Link.
- Alle Wege gehen mit der Tastatur, der Fokus ist deutlich sichtbar.
- Formulare sagen bei Fehlern, was zu tun ist, und springen zur Fehlerliste.
- Bewegung lässt sich im Fuß ausschalten; es bewegt sich ohnehin nur etwas, wenn Sie zeigen oder klicken.
- Kontraste mindestens 4,5 : 1, auch im Kontrastmodus von Windows.
Was noch nicht geht
Das Portal gehört einem anderen Anbieter; für dessen Barrierefreiheit können wir nicht sprechen. Das Büro im ersten Stock hat keinen Aufzug; wir kommen nach unten oder zu Ihnen.
Barriere melden
Schreiben Sie an buero@hausverwaltung-rehbein.de oder rufen Sie an: 03941 0466-0. Antwort innerhalb von zwei Wochen. Schlichtung: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Beispiel, vom Kunden prüfen lassen).